Kostenerstattung bei Privat- und Kassenpatienten
Wenn Sie als gesetzlich Versicherte/r auf meine Praxis aufmerksam geworden sind, dann haben Sie vermutlich bereits einen langen und anstrengenden Weg und viele Therapieplatzabsagen bei Kassentherapeuten hinter sich bringen müssen. Gerade wenn es einem Menschen jedoch nicht gut geht, sind mehrmonatige Wartezeiten nicht zumutbar und tragen zu einer Verschlechterung und Chronifizierung der Symptomatik bei. Wie viele meiner Kollegen ohne Kassensitz arbeite ich daher im sog. Kostenerstattungsverfahren, welches gesetzlich Versicherten die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis eröffnet, sofern kein Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten zur Verfügung steht. Da ich über die gleiche Qualifikation wie ein Kassentherapeut verfüge und gesetzlich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet bin, kann ich Ihnen eine Psychotherapie unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bieten.
Die folgenden Abschnitte informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Sollten Sie speziell zum Thema Kostenerstattung bei Kassenpatienten Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und berate Sie ausführlich.